Rechtliches

Was muss ich beachten?

Rahmenbedingungen für die hundegestützte Arbeit in der Schule
Art- und tierschutzgerechter Umgang nach §1 (Grundsatz) und §2 und §3 (Tierhaltung des deutschen Tierschutzgesetzes vom 18.02.07)

Zustimmung der Schulleitung
Information und mehrheitliche Zustimmung der GLK

Information der Eltern, der Schulkonferenz und des Schulamtes

Versicherungsrechtliche Absicherung: Der Hund ist nicht automatisch durch die Genehmigung des Projektes in der Schule versichert! Klären sie dies mit den in Frage kommenden Versicherungen (private Tierhalterhaftpflicht, Schulversicherung! schriftlich ab!!! Lassen sie sich die Übernahme des Versicherungsschutzes schriftlich geben!

Hygieneleitlinien und -vorgaben beachten
Information an den Hausmeister und das Putzpersonal

Grundvoraussetzungen bei der Person die den Hund in der Schule einsetzt
Hat eine optimale Beziehung zum Hund, besitzt theoretisches und praktisches Wissen im Umgang mit ihm. D.h. er bildet sich regelmäßig im Bereich der Hundeerziehung weiter.
Versorgt den Hund adäquat und bietet Familienanschluss
Trägt Verantwortung für die medizinische Grunderhaltung des Hundes.
Betrachtet Tierschutzgesichtspunkte und „benutzt“ ihn nicht. Beispiel: Welpen können nicht schon über mehrere Stunden mit in die Schule genommen werden.
Erkennt, wenn der Hund in Stresssituationen gerät und reagiert entsprechend.
Bildet sich im Bereich Tiergestütze Pädagogik regelmäßig weiter.

Grundvoraussetzungen bei den Kindern und Jugendlichen
Keine pathologische Angst vor Hunden
Keine massiven Allergien
Regeln über den Umgang mit dem Hund sollten besprochen sein

Wie können die Regeln für die Schüler aussehen?

Im Umgang zwischen Schüler und Hund bearf es klarer Regeln um den Stresspegel für das Tier zu reduzieren.

Es ist besonders wichtig die Regeln mit den Schülern gemeinsam zu erarbeiten, um die Akzeptanz zu erhöhen. Dabei empfiehlt sich, die Regeln im Raum zu visualisieren, damit man immer darauf verweisen kann.

Allerdings kann dieser Regelkatalog recht unterschiedlich ausfallen. Je nachdem um welche Schulart, Alter der Kinder, Charakter des Hundes, Erziehungsstand des Hundes es sich handelt. Die Formulierung sollte schulartenentsprechend angepasst werden, genauso die Darstellungsform.

Eine Regel sollte bei allen Schulhunden eingeführt werden:

„Wenn der Hund in seiner Hütte/Körbchen/Ecke usw. liegt, darf er nicht gestört werden!“

In unserer Schule hängen im Eingang der Schule die Regeln für alle Schüler, da jeder mal Kontakt zu Lotte bekommt. Weitere Regeln, die ausführlich mit der Klasse besprochen wurden, hängen im Klassenzimmer.