Selbstverpflichtung

Qualitätsstandards (entwickelt vom Fachkreis Schulhunde des ThM e.V. und dem Arbeitskreis Schulhund-Team-Ausbildung)

für einen qualifizierten Einsatz in Schulen, vorschulischen oder Schulen angeschlossenen Einrichtungen der sich

die Hundeführerin ______________________________________ an der _____________________________________ anschließt!

Das ausgebildete „Mensch-Hund-Team“ besteht aus – einer erfahrenen Pädagogin oder Therapeutin mit eigenem Hund oder – einer qualifizierten Hundeführerin mit ihrem eigenen Hund und einer Pädagogin / Therapeutin

Die Hundeführerin verpflichtet sich die Selbstverpflichtung der Schulleitung, bzw. Leitung zur Kenntnisnahme vorzulegen und sie unterschreiben zu lassen.

Sie verpflichtet sich außerdem, dass der Hund als Familienmitglied art- und tierschutzgerecht im Haushalt lebt und folgende Qualitätsstandards in der hundegestützten pädagogischen Arbeit eingehalten werden:

Ausbildung

  • Eine Ausbildung erfolgt immer im Team.
  • Ein Grundgehorsam auf dem Niveau des Hundeführerscheins ohne Einsatz aversiver Ausbildungsmethoden ist erforderlich.
  • Eine qualifizierte Teamausbildung mit umfassenden ethologischen Kenntnissen u. a. über die Körpersprache und das Lernverhalten des Hundes sind grundlegende Voraussetzungen für einen qualifizierten Einsatz.
  • Die Hundeführerin muss besonders die Kompetenz besitzen, Stress bei sich, den Schülern und dem Hund zügig zu erkennen und adäquat zu reagieren.
  • Für den dauerhaften Einsatz ist neben der Grundausbildung (Hundeführerschein o. ä.) eine adäquate Aus- und Weiterbildung im Bereich hundegestützter Pädagogik für Mensch-Hund-Teams (z. B. Schulhund, Therapiebegleithund, Berufsbegleithund) von mindestens 60 Stunden erforderlich.
  • Die Hundeführerin verpflichtet sich regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen in der tiergestützten Pädagogik im Umfang von mindestens 16 Stunden in zwei Jahren teilzunehmen, dies zu dokumentieren und mit ihrem Hund regelmäßig zu trainieren. Der AK Schulhund-Team-Ausbildung hat dazu Richtlinien erarbeitet. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen der verschiedenen Arbeitskreise Schulhund und tiergestützten Kongressen können angerechnet werden.
  • Die oben aufgeführten Empfehlungen beziehen sich auch auf alle weiteren eingesetzten Hunde der Hundeführerin.

Hygienebestimmungen

  • Das Gesundheitsattest des Tierarztes muss über die gute Allgemeinverfassung des vorgestellten Hundes Auskunft geben.
  • Außerdem ist für eine regelmäßige Endoparasitenprophylaxe (entweder durch regelmäßige Entwurmung oder Kontrolle durch Abgabe von Kotproben) und Ektoparasitenprophylaxe zu sorgen.
  • Der aktuelle Impfstatus muss im Heimtierpass vorliegen.
  • Der Hund darf keinen Zugang zur Küche erhalten, in der Lebensmittel zubereitet werden.
  • Eine Möglichkeit zum Händewaschen muss vorhanden sein.
  • Hundeutensilien, wie z. B. Gefäße (Wasserschüssel, Futternapf), Spielzeug, Hundedecken usw., müssen separat aufbewahrt und regelmäßig gereinigt werden.
  • Ein Hygieneplan für den Einsatz des Hundes muss erstellt werden und individuelle Aspekte des Schuleinsatzes (z.B. Umgang mit Allergien etc.) enthalten.

Einsatz

  • Jeder Einsatz in der hundegestützten Pädagogik erfolgt nur im aus- bzw. weitergebildeten Mensch-Hund-Team und setzt ein sicheres Vertrauensverhältnis voraus.
  • Der Einsatz zwischen Schülern und Hund erfolgt ausschließlich unter ständiger Aufsicht der Hundeführerin. Ein Einsatz des Hundes ohne Hundeführerin ist nicht zulässig.
  • Die Entscheidung über den aktuellen Einsatz des Hundes in der tiergestützten Pädagogik liegt in der alleinigen Verantwortung der Hundebesitzerin.
  • Der Einsatz muss immer nach Hunde- und Tierschutzaspekten sowie tierethischen Grundsätzen geplant und durchgeführt werden. Der Hund darf nicht instrumentalisiert werden. Individuelle Stärken sollten berücksichtigt werden
  • Um den professionellen Einsatz eines Schulhundes zu gewährleisten, ist das Erstellen eines Schulhundkonzepts unabdingbar. Zusätzlich ist eine kontinuierliche Reflektion, Evaluation und Anpassung der Arbeit notwendig..
  • Rituale für den Hund und Regeln für die Schüler müssen etabliert werden, um dem Hund Hilfestellungen beim Einsatz zu geben und um Stress zu redu-zieren.
  • Die Möglichkeit des selbstständigen Rückzugs des Hundes auf einen eigenen und ungestörten Ruheplatz muss gewährleistet sein.
  • Der Einsatz des Hundes muss entsprechend seiner Bedürfnisse und Voraus-setzungen und denen der Hundeführerin / Pädagogin, der Schüler und der Schule individuell angepasst werden.
  • Vor dem ersten Einsatz muss eine schriftliche Haftpflicht-Versicherungsbestätigung vorliegen, damit der tiergestützte Einsatz in der Schule / Einrichtung versichert ist